Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was zwischen eurer Firma und uns gilt, wenn ihr evensteady nutzt – so knapp, wie es geht, und so genau, wie es sein muss.
shared/legal.ts fehlt: processors.hosting.site, processors.hosting.contract, processors.email.contract, processors.payments.contract, contractTexts.reviewed, processors.ai[Google LLC].contract, processors.ai[xAI Corp.].contract, processors.ai[OpenRouter, Inc.].contract. Ein Produktions-Build ist erst möglich, wenn alles eingetragen ist. § 1 Geltung und Vertragspartner
- Anbieter von evensteady ist Jonatan Schnug, Werner-Lüdtke-Straße 8, 23617 Stockelsdorf, Deutschland („wir“). Diese Bedingungen gelten für jede Firma, die evensteady nutzt („die Firma“), und für die Personen, die für sie handeln.
- evensteady ist ein Angebot für Unternehmer (§ 14 BGB) – auch aus Österreich und der Schweiz –, nicht für Verbraucher. Wer eine Firma anlegt, bestätigt, für ein Unternehmen zu handeln und es dabei vertreten zu dürfen.
- Es gelten nur diese Bedingungen. Geschäftsbedingungen der Firma gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AV-Vertrag, Art. 28 DSGVO) ist Anlage und Teil dieser Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Mit dem Anlegen einer Firma kommt zwischen ihr und uns der Nutzungsvertrag zustande, zu diesen Bedingungen und dem AV-Vertrag in der Fassung dieses Tages. Die Probe beginnt (§ 4).
- Ein Abo buchen die Inhaber:innen der Firma auf der Seite „Abo“. Bezahlt wird auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe; mit der Zahlung gilt das Abo.
- Welche Fassung dieser Bedingungen und des AV-Vertrags die Firma wann angenommen hat und wer für sie zugestimmt hat, speichern wir bei der Firma. Es steht im Datenexport der Firma.
§ 3 Was evensteady leistet
- Auf evensteady richtet die Firma KI-Mitarbeiter ein, die für sie arbeiten: Nachrichten lesen und beantworten, Kontakte und Aufgaben pflegen, mit dem Wissen der Firma antworten, Abläufe ausführen und die Dienste nutzen, die die Firma verbindet. Was ein Abo umfasst, steht in § 5 und auf der Seite „Abo“.
- KI-Mitarbeiter arbeiten mit KI-Modellen. Deren Ergebnisse können falsch, unvollständig oder unpassend sein. Die Firma legt fest, was ein KI-Mitarbeiter darf – welche Werkzeuge er hat, was er vorher fragen muss und was er selbstständig tun darf –, und prüft Ergebnisse, bevor sie sich auf sie verlässt. Was ein KI-Mitarbeiter mit Freigabe der Firma oder in der Selbstständigkeit tut, die sie ihm gegeben hat, tut er für die Firma.
- evensteady berät nicht in Rechts-, Steuer- oder anderen Fachfragen. Auch Vorschläge wie die Rechtsgrundlagen in der Akte eines KI-Mitarbeiters sind keine Beratung.
- Dienste, die die Firma selbst verbindet – Postfächer, Kalender, WhatsApp, soziale Netzwerke, Buchhaltung, CRM, Newsletter-Dienst –, stellt ihr Anbieter bereit; es gelten seine Bedingungen. Für ihre Verfügbarkeit und für Änderungen ihrer Schnittstellen sind wir nicht verantwortlich; wir passen evensteady an, soweit es uns zumutbar ist. Einen Newsletter versendet der Dienst der Firma an ihre eigenen Verteiler, erst nach ihrer Freigabe; dass die Empfänger eingewilligt haben und sich abmelden können, ist Sache der Firma und ihres Dienstes.
- Eine Webseite, die evensteady für die Firma baut, geht nur mit einem laufenden Abo und erst nach Freigabe durch die Firma live. Für ihren Inhalt – auch Impressum und Datenschutzerklärung – ist die Firma verantwortlich; unsere Vorlagen dafür sind keine Rechtsberatung. Rechtswidrige Inhalte nehmen wir vom Netz, sobald wir davon erfahren, und sagen es der Firma. In jedem bezahlten Abo kann die Webseite unter einer eigenen Domain der Firma erscheinen; die Domain bleibt Sache der Firma und ihres Anbieters, wir prüfen nur ihre Einträge und besorgen das Zertifikat.
- Wir entwickeln evensteady weiter und dürfen es ändern, wenn das für die Firma zumutbar ist. Was ein bezahlter Zeitraum ausdrücklich enthält – Energie und Posteingänge nach § 5 –, bleibt bis zu seinem Ende.
§ 4 Die Probe
Jede neue Firma kann evensteady 14 Tage lang kostenlos ausprobieren: mit 500 Energie, 2 KI-Mitarbeitern im Dienst – weitere lassen sich vollständig einrichten und arbeiten mit einem Abo –, einem Posteingang (je ein Postfach, eine WhatsApp-Nummer oder ein Chat-Fenster) und bis zu 100 Menschen. Die Energie der Probe gibt es einmal je Person, nicht für jede weitere Firma. Die Probe endet von selbst; danach pausieren die KI-Mitarbeiter, bis die Firma ein Abo bucht. Es entstehen keine Kosten, und die Daten bleiben lesbar und exportierbar.
§ 5 Abos, Energie und Preise
- Es gibt diese Abos, monatlich oder jährlich bezahlt (jährlich sind 3 Monate geschenkt):
- Start: 79 € im Monat oder 711 € im Jahr; 2.500 Energie je Monat, 2 Posteingänge (Postfächer, WhatsApp-Nummern und Chat-Fenster zusammen).
- Team: 129 € im Monat oder 1.161 € im Jahr; 5.000 Energie je Monat, 5 Posteingänge (Postfächer, WhatsApp-Nummern und Chat-Fenster zusammen).
- Business: 239 € im Monat oder 2.151 € im Jahr; 8.500 Energie je Monat, 10 Posteingänge (Postfächer, WhatsApp-Nummern und Chat-Fenster zusammen).
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (in Deutschland 19 %), soweit sie anfällt. Bezahlt wird im Voraus für den Monat bzw. das Jahr über Stripe, mit den Zahlungsmitteln, die Stripe dort anbietet. Rechnungen stellt Stripe in unserem Auftrag aus; sie stehen im Kundenportal („Rechnungen und Zahlung“).
- Die Arbeit der KI-Mitarbeiter verbraucht Energie nach dem gemessenen Aufwand; die Seite „Energie“ zeigt jeden Verbrauch. Die Energie eines Abo-Monats verfällt an seinem Ende. Energie lässt sich mit einem laufenden Abo nachfüllen: 1.000 Energie für 35 €, gültig 12 Monate ab dem Kauf. Die Energie der Probe verfällt nicht. Verbraucht wird zuerst die Energie des Monats, dann Nachgefülltes (das älteste zuerst), zuletzt die Energie der Probe.
- Energie ist kein Geld: Sie wird nicht ausgezahlt, nicht erstattet und nicht übertragen. Aufgaben, die an einem Fehler scheitern, kosten keine Energie.
- Kann Stripe eine Rechnung nicht einziehen, versucht es das erneut. Solange sie offen ist, bringt der Monat keine Energie; bleibt sie offen, dürfen wir das Abo beenden.
- Preise für ein laufendes Abo ändern wir nur zum Beginn eines neuen Zahlungszeitraums und kündigen das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Die Firma kann bis dahin zum Ende des bezahlten Zeitraums kündigen.
§ 6 Laufzeit, Wechsel und Kündigung
- Ein Abo läuft einen Monat bzw. ein Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird.
- Die Firma kann jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums kündigen, unter „Rechnungen und Zahlung“. Bis dahin läuft das Abo weiter und lässt sich dort auch fortsetzen. Danach pausieren die KI-Mitarbeiter; die Daten bleiben lesbar und exportierbar.
- Ein anderes Abo oder ein anderer Zahlungszeitraum gilt ab sofort. Die bezahlte Restzeit rechnet Stripe an; ein Guthaben wird mit den nächsten Rechnungen verrechnet. Die Energie des laufenden Monats verfällt, und der neue Monat beginnt mit der vollen Energie des neuen Abos.
- Den Nutzungsvertrag beendet die Firma, indem sie sich löscht – auch wenn ihre letzte Person ihr Konto löscht. Ein laufendes Abo endet damit sofort; bezahlte Zeit wird nicht erstattet.
- Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt für beide Seiten. Für uns ist ein wichtiger Grund insbesondere ein schwerer oder trotz Hinweis wiederholter Verstoß gegen § 7.
§ 7 Pflichten der Firma
- Die Firma hält Zugangsdaten geheim, lädt nur Personen ein, die für sie handeln dürfen, und vergibt Stellen, Rechte und Befugnisse passend.
- Sie nutzt evensteady nur rechtmäßig: keine unerwünschte Werbung, keine Inhalte, die Rechte anderer verletzen, keine Täuschung darüber, dass eine KI schreibt, wo das Gesetz es verlangt, und nach den Bedingungen der Dienste, die sie verbindet.
- Sie lässt nur Daten und Dokumente verarbeiten, die sie verarbeiten darf, und erfüllt als Verantwortliche ihre Pflichten gegenüber den betroffenen Personen (AV-Vertrag § 2).
- Sie greift evensteady nicht an und nutzt es nicht automatisiert an den vorgesehenen Wegen vorbei. Angriffe auf unsere KI-Mitarbeiter sind nur unter „Hack unseren KI-Mitarbeiter“ erlaubt und erwünscht.
- Verstößt die Firma dagegen, dürfen wir betroffene Funktionen sperren, soweit das nötig ist, und sagen es ihr.
§ 8 Daten
- Die Daten der Firma gehören der Firma. Wir nutzen sie nur, um evensteady für sie zu betreiben – nicht für eigene Zwecke und nicht, um KI-Modelle zu trainieren.
- Personenbezogene Daten, die wir für die Firma verarbeiten, verarbeiten wir nach dem AV-Vertrag. Für die Konten der Personen, die evensteady nutzen, gilt unsere Datenschutzerklärung.
- Wer in der Firma das Recht „Firma“ hat, lädt jederzeit alle Daten der Firma herunter (Einstellungen → Daten), auch nach dem Ende der Probe oder des Abos. Wann wir was löschen, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Verfügbarkeit
Wir betreiben evensteady mit Sorgfalt und so, dass es möglichst immer erreichbar ist; eine bestimmte Verfügbarkeit sichern wir nicht zu. Wartungen legen wir möglichst in ruhige Zeiten und kündigen längere vorher an. Fallen KI-Anbieter oder verbundene Dienste aus, warten Aufgaben oder werden wiederholt.
§ 10 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen – eine Pflicht, die die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf die die Firma vertrauen darf. Dann ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das, was die Firma in den zwölf Monaten vor dem Schaden an uns gezahlt hat.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Für Nachrichten und Handlungen, die die Firma freigibt oder einem KI-Mitarbeiter selbstständig erlaubt, bleibt die Firma verantwortlich; Absatz 1 bleibt unberührt.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 Neue Fassungen
Wir können diese Bedingungen und den AV-Vertrag ändern, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt, etwa eine neue Rechtslage, neue Funktionen oder einen anderen Anbieter. Eine neue Fassung zeigen wir in evensteady allen, die in der Firma das Recht „Firma“ haben; sie gilt für die Firma, sobald eine dieser Personen zustimmt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt die Firma nicht zu, können wir den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines bezahlten Zeitraums kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit das zulässig ist, der Sitz des Betreibers (Stockelsdorf).
- Erklärungen zu diesem Vertrag genügen in Textform, etwa per E-Mail.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Fassung vom 1. Oktober 2026